Stilvolles und luxuriöses Ambiente für einen erholsamen Urlaub an der Côte d'Azur
+49 (0) 221 16 84 53 65
Seite wählen

Mietbedingungen

Vertragspartner

Der Mietvertrag ist ein Vermittlungsvertrag, der die Miete der gebuchten Ferienunterkunft regelt. Die gemietete Unterkunft ist nicht Eigentum von Azurrental, sondern Eigentum Dritter. Der Vermittlungsvertrag wird direkt zwischen Mieter und Azurrental abgeschlossen, aber auf Rechnung des Eigentümers. Azurrental übernimmt keinerlei Reiseveranstaltertätigkeit oder Serviceleistungen vor Ort.Für alle Objekte steht vor Ort ein Ansprechpartner zur Verfügung der im Falle von Problemen kontaktiert werden kann. Diese Ansprechpartner werden vom Eigentümer und nicht von Azurrental beauftragt. Es handelt sich um selbständig agierende Service-agenturen oder teilweise auch um private Personen, die mit dem Objekt vertraut sind. Einige Ansprechpartner sprechen mehrere Sprachen, es kann jedoch auch vorkommen, dass nur die Landessprache gesprochen wird. Zusätzliche Serviceleistungen dieser Person sind nicht Vertragsbestandteil.

Die Beschreibungen der sich in Privatbesitz befindlichen Ferienhäuser sind nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet worden und beruhen auf Angaben des Eigentümers. Alle Objekte wurden von Azurrental persönlich besichtigt. Das Fotomaterial wurde vom Eigentümer zur Verfügung gestellt oder von Azurrental bei der Objektbesichtigung erstellt. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen sind vorbehalten. Die Innenausstattung wurde individuell beschrieben und hängt selbstverständlich vom Geschmack des Eigentümers ab.

Zahlung des Mietpreises

35 % Anzahlung bis eine Woche nach Buchung (Frühbucher erhalten modifizierte Zahlungsbedingungen)
65 % Restzahlung bis vier Wochen vor Anreise

Per Überweisung:
Bankverbindung: Commerzbank Köln, Azurrental, Vera Birgel
IBAN DE20 3704 0044 0213 7198 00, BIC COBA DE FF XXX

Per Kreditkarte oder über PayPal auf den account: info@azurrental.com (+ 3% Gebühren)

Kaution
Die jeweils zu zahlende Kaution ist in den Exposés genannt. Die Zahlung ist fällig eine Woche vor Anreise per Überweisung – eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich! Nach ordnungsgemäßer und beanstandungsfreier Objektübergabe wird der Kautionsbetrag eine Woche nach Abreise auf ein vom Mieter anzugebendes Konto per Überweisung zurückerstattet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ohne Kautionszahlung keine Schlüsselübergabe durch das Personal vor Ort erfolgen kann!
Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche. Das Objekt steht am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Anreisen nach 20:00 Uhr sind anzumelden und werden mit 50 Euro Gebühren berechnet. Am Abreisetag muss das Mietobjekt bis 10:00 Uhr verlassen werden.
Frühzeitigere Anreisen sind nicht möglich, da zwischen dem Mieterwechsel die Endreinigung der Villen und Appartements erfolgt.
Pflicht des Mieters

Das Mietobjekt darf nur mit der entsprechenden maximal angegebenen Personenzahl belegt werden. Sollte vom Verantwortlichen vor Ort eine Überbelegung festgestellt werden, so erfolgt eine Nachberechnung. Veranstaltungen sind nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Eigentümer gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und das gesamte Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Durch den Mieter verursachte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Endreinigung

Die Endreinigung ist nicht im Mietpreis enthalten. Der jeweils zu zahlende Betrag für die Endreinigung ist im Exposé genannt. Die Mieter verpflichten sich, das jeweilige Objekt in besenreinem Zustand zu übergeben. Werden vom vor Ort zuständigen Servicepersonal (welches sich nicht in unserem Angestelltenverhältnis befindet) nach Abreise überdurchschnittliche Verschmutzungen festgestellt, so wird eine Nachberechnung zu Lasten des Mieters erfolgen. Speziell: Müllentsorgung 35 Euro, Reinigung des Grills 50 Euro.

Bettwäsche und Handtücher

Wäschepakete können bei nahezu allen Objekten angemietet werden. Die Preise variieren je nach Objekt – genaue Angaben hierzu finden sich im jeweiligen Exposé. Bei Anmietung von Wäschepaketen sind die Betten bei Anreise bezogen (Laken, Decken und Kopfkissenbezüge). Die Anzahl der Handtücher wird vom Eigentümer festgelegt, umfasst in der Regel jedoch ein Duschhandtuch sowie ein normales Handtuch. Badetücher werden nicht bereit gestellt. Die Wäschepakete werden für die Dauer des Aufenthaltes bereit gestellt, d.h. bei einem mehrwöchigen Aufenthalt erfolgt kein Wäschewechsel. Nahezu alle Villen sind mit Waschmaschinen ausgestattet. Ein Wäschewechsel während des Aufenthaltes ist selbstverständlich gegen die im Exposé genannten Gebühren möglich. Die Qualität und das Design der Wäsche hängt vom Geschmack des Eigentümers ab.

Internet-Zugang

Es wird keine Haftung für die Verbindungsgeschwindigkeit bzw. die Verfügbarkeit des Internetzugangs übernommen. Da die Eigentümer von der Leistung ihres Providers abhängig sind, kann keine Garantie im Falle von Störungen übernommen werden. Störungen können in der Region nach heftigen Regenfällen oder Unwettern auftreten und es kann zu längeren Wartezeiten hinsichtlich der Fehlerbebung kommen, da die meisten Leitungen noch oberirdisch verlegt sind. Mietminderungsansprüche sind in diesem Falle nicht möglich.

Fernsehen

Alle Objekte sind mit einen oder mehreren Fernsehern ausgestattet. Die Sprache der zu empfangenden Programme wird vom Eigentümer festgelegt. Azurrental hat hierauf keinen Einfluss. Veränderungen an den Einstellungen dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Nichtbeachten ist Azurrental gezwungen, einen Techniker auf Rechnung des Mieters zu beauftragen, um die Einstellung wieder zu regulieren. Bei starkem Wind oder Regen kann der Fernsehempfang deutlich beeinträchtigt sein.

Sonnenschirme/Markisen sowie Kissen bzw. Liegenauflagen

Da die in der Region auftretenden Winde sehr plötzlich aufkommen können und auch oft sehr heftig sind, sind beim Verlassen des Objektes Sonnenschirme zu schließen bzw. Markisen unbedingt einzufahren. Beschädigungen müssen leider in Rechnung gestellt werden! Ebenso sind Kissen bzw. Liegenauflagen nur mit Handtüchern zu nutzen und bei Nacht ins Innere zu räumen, da sonst durch die hohe Luftfeuchtigkeit eine sehr unansehnliche Verschmutzung durch Stockflecken entsteht, deren Beseitigung ebenfalls in Rechnung gestellt werden muss.

Beschwerden

Beschwerden über Mängel des Mietobjekts sind unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abstellung von Mängeln mitzuwirken, Schäden gering zu halten und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.
Für die Funktion der Elektrogeräte bzw. für deren eventuellen Funktionsverlust wird keine Garantie bzw. Haftung übernommen. Im Fall von leider nicht vorhersehbaren Defekten ist der Vermieter selbstverständlich bemüht, Ersatz zu beschaffen oder eine entsprechende Reparatur in Auftrag zu geben. Aufgrund landestypischer Gegebenheiten – speziell in der Hochsaison – kann die Dauer der Reparatur allerdings die Aufenthaltsdauer des Mieters überschreiten.
Beschwerden über eventuelle Verschmutzungen im Mietobjekt bei Einzug sind an die verantwortliche Person vor Ort zu richten.

Landestypische Gegebenheiten

Aufgrund landestypischer Wetterbedingungen wie Mistral oder Regen mit Saharasand kann es in den Außenbereichen auch nach der Endreinigung des Objektes bis zur Anreise der Gäste zu Verschmutzungen kommen. Hiervon können das Außenmobiliar, die Terrassen und auch der Swimmingpool betroffen sein. Im Falle eines Regens mit Saharasand weist der Pool Trübheit auf. Hierbei handelt es sich um keinen Mangel am Objekt sondern lediglich um Schwebestoffe die mit dem Regen ins Wasser gelangten. Die vor Ort tätigen Pool-Servicekräfte sind nach einem solchen natürlichen Vorkommen im Dauereinsatz und bemüht so schnell als möglich eine zusätzliche Wartung durchzuführen. Das Binden und herausfiltern der Schwebestoffe im Wasser kann natürlich je nach Größe des Pools bis zu mehreren Tagen in Anspruch nehmen.

Nutzung des Swimmingpools

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung von privaten Swimmingpools oder die Nutzung der Pools in den Ferienanlagen auf eigene Gefahr erfolgt. Weder der Eigentümer der Ferienimmobilie noch Azurrental haften für Personen- oder Sachschäden.

Die Pools der privaten Ferienvillen sind in der Regel mit einem Alarmsystem, Zaun oder Abdeckplane gesichert. So ein Alarmsystem vorhanden ist, darf dieses in keinem Fall vom Mieter ausgeschaltet werden. Vorhandene Alarmsysteme, Zäune und Abdeckplanen entbinden den Mieter nicht von seiner dauerhaften Aufsichtspflicht gegenüber eventuell mitreisenden Kindern.

Hunde

Ca. 90 % der Anwesen in unserem Angebot kann mit Hund angemietet werden (Mindestalter 1 Jahr). Die entsprechende Hundepauschale finden Sie in den jeweiligen Exposés. Diese Hundepauschale ist vor Ort in bar bei Schlüsselübergabe zahlbar, da sie für zusätzlichen Reinigungsaufwand den Reinigungskräften zu Gute kommt.
Hundeausstattung wie Töpfe, Liegedecken oder Spielzeug werden nicht zur Verfügung gestellt und sind mitzubringen.

Folgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • die Nutzung des Pools ist den Hunden aus Hygienegründen und mit Rücksicht auf Folgemieter nicht gestattet
  • die Schlafzimmer, Betten und Sofas sind für Hunde tabu – Verunreinigungen von Sofas, Tagesdecken etc. müssen leider in Rechnung gestellt werden
  • die Rasenflächen der Anwesen sind nicht als Hundelöseplatz – auch nicht für das kleine Geschäft – zu verstehen. Sicherlich lässt es sich nicht immer vermeiden, sollte aber auf keinen Fall die Regel sein, da sehr unschöne gelbe Flecken den Rasen dann auch für alle Folgemieter sehr unansehnlich machen. Sollte aufgrund einer Missachtung dieser Regelung gärtnerischer Einsatz erforderlich sein, z.B. für die partielle Verlegung von Rollrasen zur Wiederherstellung eines einheitlichen Rasenbildes, so muss dies leider in Rechnung gestellt werden. Hundekot ist regelmäßig zu entfernen.

 

Baustellen/Renovierungsarbeiten/Lärmbelästigung durch Nachbarn

Während der Monate der Hochsaison sind laute Bauarbeiten prinzipiell untersagt oder es besteht ein genereller Baustopp. Der genaue Zeitraum wird durch die Kommunen festgelegt und umfasst mindestens eine Zeitspanne von Mitte Juli bis Ende August. 

Außerhalb dieser Zeiträume haben die Eigentümer der Anwesen und auch Azurrental keinerlei Einfluss auf Renovierungsarbeiten oder Bauaktivitäten in der Nachbarschaft. Diese werden nicht angekündigt und auch der Umfang nicht kommuniziert. Auch können kommunale Arbeiten im Straßenbereich auftreten, die nicht beeinflussbar sind. Dies bezieht sich zudem auch auf Gartenarbeiten die ganzjährig ausgeführt werden bzw. die Weinlese, die ebenfalls eine Geräuschbelästigung erzeugen kann. 

Eventuelle Lärmbelästigungen durch Nachbarn oder Mieter in Nachbarhäusern sind zwischen den Parteien zu klären, da weder unsere Agentur noch die Eigentümer Einfluß auf das Verhalten anderer Mieter oder Eigentümer nehmen können. 

Kindersicherheit der Ferienimmobilie

Da es sich bei den Villen um Objekte aus Privatbesitz handelt, sind diese nach den Ansprüchen der Eigentümer ausgestattet bzw. errichtet. Sicherheitsvorschriften wie man sie aus Ferienanlagen kennt, finden hier keine Anwendung. So sind Terrassen oder Treppen unter Umständen nicht durch hohe Geländer oder Gitter gesichert. Auch weist die Innenausstattung der Villen in der Regel keine Kindersicherungen wie Absperrgitter vor Treppen, Steckdosensicherungen u.ä. auf.

Spezielle COVID-19 Regelung

Sonderbedingungen im Hinblick auf COVID-19:
So Grenzschließungen durch die Regierungen, bzw. Ausgangssperren oder Quarantäneregelungen am Urlaubsort durch die französische Regierung verhängt würden, die Ihre Anreise am geplanten Anreisetag verhindern oder die Bewegungsfreiheit am Urlaubsort drastisch einschränken, so erfolgt eine komplette Erstattung des Mietbetrages durch den Eigentümer. Eine Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr wird in diesem Falle ebenfalls nicht fällig. Siehe auch: Sonderkonditionsn bei COVID-19 bedingten Stornierungen im News-Bereich.

Rücktritt durch den Mieter

Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktrittskosten sind wie folgt festgelegt:

stellt der Mieter einen Nachmieter, der alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, entstehen keine Kosten,
tritt der Mieter bis 61 Tage vor Mietbeginn zurück, entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 150,– Euro
bei einem Rücktritt 60-45 Tage vor Mietbeginn werden 25 % des Gesamtmietpreises berechnet,
bei einem Rücktritt von 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Gesamtmietpreises berechnet,
bei einem Rücktritt von 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn werden 75 % des Gesamtmietpreises berechnet,
bei einem späteren Rücktritt ist der gesamte Mietpreis zu zahlen.
Da unvorhersehbare Gründe jederzeit den Antritt einer Urlaubsreise verhindern können, empfehlen wir unseren Gästen dringend den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.

CORONA-Sonderregelung:

Umbuchungsgebühren: 45 Euro

Rücktritt durch den Vermieter

Der Eigentümer hat das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn die Bereitstellung der Mietsache nicht möglich ist. Gründe hierfür können sein: Verkauf der Immobilie, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Brand oder elementare Schäden an der Immobilie. Geleistete Zahlungen auf den Mietpreis werden in diesen Fällen selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

Zutritt zum Anwesen

Im Bedarfsfalle ist dem Eigentümer, seiner bevollmächtigten Person, Handwerkern oder Immobilienagenturen der Zutritt zum Anwesen bzw. zur Villa – selbstverständlich nach vorheriger Terminabsprache – zu gewähren.

Allgemeiner Hinweis

Alle angebotenen Objekte befinden sich im Privatbesitz. Haustechniker oder Ersatzgeräte wie man dies in Hotelanlagen kennt, stehen nicht zur Verfügung. Die Ansprechpartner vor Ort wohnen teilweise zahlreiche Kilometer entfernt und können nicht immer sofort zur Stelle sein. Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme bitten wir die hierfür üblichen Zeiten zu beachten! Am späten Abend oder in der Nacht werden keine Anrufe entgegengenommen. In elementaren Notfällen bitten wir die Feuerwehr (Pompiers), den Notarzt oder die Polizei zu rufen (Ruf-Nummer 112 Feuerwehr, Notarzt 15, Polizei 17).

Stand: Januar 2024