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Informationen zu aktuellen Entwicklungen – Covid-19

Mai 4, 2020

Am 13. März 2020 sind wir nach Frankreich geflogen um ein paar neue Top-Villen in unser Angebot aufzunehmen und eine neue Video-Präsentation für die „Villa l’Horizon“ zu erstellen. Hochmotiviert wie immer – aber sicherlich auch in dem Bewusstsein, dass man zu einer besonders unsicheren Zeit im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie reiste. Es war ein kurzer Aufenthalt, denn nach Verkündung der Ausgangssperre mussten wir umdisponieren und verließen Frankreich bereits am 18. März von einem nahezu menschenleeren Terminal 2 am Flughafen Nizza in Richtung Köln.

Nun haben wir bereits Mai und in der Zwischenzeit ist viel passiert – alle Buchungen bis Ende Mai mussten bisher storniert werden, wir führten unzählige Telefonate mit Mietern und Eigentümern und der Mailverkehr hat sich in den letzten Wochen nahezu verdoppelt.

Eine Flut von stündlich wechselnden Meldungen und Spekulationen in TV und Presse verunsichert alle Reisenden natürlich sehr und speziell für die Tourismusbranche hat sich die Situation im Hinblick auf eine Planungssicherheit noch nicht verbessert. Konzepte zu schrittweisen Lockerungen für Ferienhäuser bzw. -wohnungen sowie Hotels und Gaststätten liegen vor und hier gibt es für Deutschland auch bereits einen recht deutlich gesteckten Fahrplan, der in zweiter Phase bereits die Ferienvermietung von Ferienhäusern- und Appartements vorsieht – dies natürlich alles in Abhängigkeit zu den aktuellen Fallzahlen.

Es ist davon auszugehen, dass dieses Konzept auch in den Nachbarländern so aufgestellt wird und speziell für die Tourismusbranche werden in Kürze länderübergreifende Vorgehensweisen vereinbart werden.

Nachdem nunmehr bereits die Osterferien und die Vorsaison komplett ausgefallen sind, ist es auch für die ortsansässigen Unternehmen unverzichtbar, dass der Tourismus sukzessive wieder hochgefahren werden kann. Seit Oktober 2019 haben die von der Saison abhängigen Unternehmen keinerlei Einkünfte und müssen bis zum üblichen Re-opening zu Ostern gut haushalten, um über den Winter zu kommen. Dieses fiel in diesem Jahr aus, d.h. die sowieso leeren Kassen nach dem Winter konnten bisher noch nicht gefüllt werden. Dass dies nicht mehr lange gut gehen kann ist absehbar und hier werden Lösungen bzw. Lockerungsmaßnahmen gefunden werden müssen!

Aussicht auf Lockerungen

In Frankreich werden die Lockerungen nach den aktuellen Fallzahlen in den einzelnen Departements erfolgen. Hierzu gibt es eine tagesaktuelle Karte der Regionen. Die Regionen „Var“ und „PACA“ wurden vorgestern von „orange“ auf „grün“ hochgestuft, d.h. die Zahl der aktuell Infizierten ist deutlich zurückgegangen und die Grundlage für Lockerungen ist gegeben.

Die Planung sieht derzeit vor

  • alle Märkte können ab dem 11. Mai 2020 wieder stattfinden
  • alle Geschäfte dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen
  • die Strände können voraussichtlich ab dem 02. Juni 2020 wieder öffnen
    Update: 11. Mai -> die Strände in Nizza öffnen ab dem 16. Mai wieder für sportliche Aktivitäten, das Sonnenbaden ist zunächst noch untersagt
  • die Restaurants bleiben bis 03. Juni 2020 geschlossen – Ende Mai wird entschieden wann die Öffnung erfolgt
    Update 11. Mai -> so die „grün“ eingestuften Departements bis zum 01. Juni 2020 in dieser Einstufung bleiben, dürfen Restaurants und Cafés wieder öffnen

Am Sonntag, den 03. Mai 2020 wurde vom französischen Innenministerium bekanntgegeben, dass es bei der Einreise für Bürger aus dem Schengen-Raum oder aus Großbritannien keine Quarantäne-Maßnahmen geben wird. Dies sehen wir durchaus als einen Hinweis auf geplante touristische Bewegungen innerhalb des Schengen-Raumes.

Die Verlängerung des Gesundheitsnotstands in Frankreich bis zum 24. Juli 2020: 

Diese Maßnahme ermöglicht der Regierung im Kampf gegen das Virus Maßnahmen wie Ausgangssperren oder Beschlagnahmungen im Schnellverfahren umzusetzen. Zudem können unter diesen Bedingungen rasche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Krise beschlossen werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einem Reiseverbot oder einer Reisewarnung o.ä.

Unsere Maßnahmen

Um Ihnen etwas mehr Sicherheit hinsichtlich bestehenden Buchungen und geplanten Buchungen für die Saison 2020 zu geben, bieten wir für die gesamte Saison modifizierte Stornobedingungen im Zusammenhang mit COVID-19* wie folgt an:

  • Rücktritt in Zusammenhang mit COVID-19* ohne pro-rata Zahlung auf den Mietpreis bis vier – anstatt regulär acht – Wochen vor Reiseantritt. Es entsteht in diesem Falle lediglich die Stornogebühr von 100 Euro
  • bei beschlossenen Ein- oder Ausreisebeschränkungen bzw. Grenzschließungen durch die Regierungen zum geplanten Anreisetag: Erstattung der geleisteten Anzahlung durch den Eigentümer
  • Aussetzung bzw. Verschiebung der Restzahlung, sollte vier Wochen vor Anreise noch keine Klarheit über die Reisemöglichkeiten bestehen

Bezüglich der Hygienemaßnahmen werden wir zu gegebener Zeit zudem die Eigentümer entsprechend sensibilisieren und hier ein Konzept zu Desinfektionsmaßnahmen in den privaten Villen ausarbeiten, zu deren Umsetzung die Housekeepings dann im Rahmen der Endreinigungen angehalten sind. Auf dieses Thema kommen wir dann gesondert noch einmal auf Sie zu.

Vor dem Hintergrund vorgenannter Entwicklungen wären wir dankbar, wenn Sie Ihre gebuchten Reisen für die Hoch- und Nachsaison zunächst aufrecht erhielten. Wir sind zuversichtlich, dass die Lage sich in den nächsten Wochen weiter stabilisieren wird und das Reisen – zwar mit einigen Einschränkungen – in die privaten Ferienvillen möglich sein wird.

* z.B. frühzeitige Stornierungen von Flügen durch die Airlines, geschlossene Grenzen, zum Anreisetag geschlossene Strände oder andere infrastrukturelle Einrichtungen die nicht zur Verfügung stehen

 

Ihre
Vera Birgel