Frequently asked questions
Nachfolgend finden Sie Antworten zu einigen häufig gestellten Fragen. Weitere Hinweise finden Sie auch in den allgemeinen Mietbedingungen.
Wie erfolgt eine Buchung?
Sobald uns der Mietvertrag vorliegt, erhalten Sie per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit Buchungs-Nummer, Zahlungsplan sowie allen notwendigen Informationen Ihre Buchung betreffend.
Wann erhalte ich die Anreise-Details?
Die genaue Adresse des Anwesens sowie die Telefon-Nummer des Schlüsselhalters erhalten Sie in einer separaten Mail mit der Buchungsbestätigung. Dort finden Sie alle wissenswerten Details die Sie für Ihre Anreise bzw. Ankunft benötigen wie:
- genaue Adresse (meist mit GPS-Koordinaten)
- Codes zur Einfahrt in Wohndomainen (so erforderlich)
- Codes für private Zufahrtstore (so erforderlich)
- Handy-Nummer des Schlüsselhalters
In einigen Anwesen liegen weitere Informationen das Anwesen betreffend aus. Oft finden sich dort auch Tips für Restaurants oder Ausflüge – bitte beachten Sie, das diese nicht unbedingt auf dem neuesten Stand sein müssen, da gerade Restaurants in der Region sehr häufig den Eigentümer wechseln.
Tips und Hinweise zu einzelnen Städten finden Sie zudem auch auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt News und Karte.
Codes für den Internet-Zugang befinden sich meist auf der Rückseite des Routers.
Wie hoch ist die Kaution und wann erfolgt die Erstattung?
Die Höhe der Kaution ist im Exposé genannt. Diese ist eine Woche vor Anreise per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu überweisen. So kein Schaden durch die verantwortlichen Personen vor Ort gemeldet wurde, wird die Erstattung der Kaution eine Woche nach Abreise auf das im Mietvertrag benannte Konto veranlasst.
Wir erlauben uns den Hinweis, das Kautionen in 98 % der Fälle ohne jegliche Abzüge erstattet werden. Zerbrochene Gläser/Geschirr (im normalen Rahmen) o.ä. werden nicht in Abzug gebracht. So ein Schaden zu vermelden ist, so ist dies nahezu immer ein zerbrochenes oder gerissenes Ceran-Feld, welches dann ersetzt werden muss.
In der Regel wird dieser Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen, jedoch ist dies bei älteren Verträgen teilweise nicht Bestandteil des Leistungsumfanges. Eventuell ist eine Prüfung der Versicherungspolice vor Antritt einer Reise in dieser Hinsicht ratsam. D. h. es gilt hier zu prüfen, ob Schäden auch in einem gemieteten Objekt übernommen werden?
ACHTUNG: Ohne Gutschrift der Kaution bis zum Anreisetag kann leider keine Schlüsselübergabe erfolgen!
Kann ich das gemietete Objekt auch früher beziehen, als im Mietvertrag benannt?
Dies ist in der Regel leider nicht möglich. Die Abreise der Vormieter erfolgt meist mit etwas Verspätung zwischen 10:00 und 11:00 Uhr am Morgen. Danach muss die Villa bzw. das Appartement grundgereinigt werden, Gärtner und Poolservice sind meist ebenfalls am Wechseltag vor Ort. Da die Reinigungsdienste die Endreinigung für zahlreiche Anwesen am Wechseltag vornehmen müssen, ist ein früherer Einzug in der Regel nicht möglich. In der Regel können die Schlüsselhalter jedoch am Anreisetag gegen Mittag Informationen geben, wann der Einzug frühestens möglich ist. Wir empfehlen hier eine kurze telefonische Kontaktaufnahme zum Schlüsselhalter.
Reguläre Anreisezeit: 16:00 – 17:00 Uhr (je nach Anwesen – im Mietvertrag benannt)
Reguläre Abreisezeit: 10:00 Uhr
Haben die Supermärkte auch am Wochenende bzw. zum Zeitpunkt meiner Anreise geöffnet?
Aktuelle Öffnungszeiten der großen Supermärkte z.B. am Aqualand in Sainte Maxime oder im Kreisverkehr „La Foux“ vor St. Tropez finden Sie über folgende Links:
https://www.carrefour.fr/magasin/sainte-maxime
https://magasins.geantcasino.fr/magasin/la-foux/CG835
Gibt es auch andere Anreisetage als Samstags?
Während der Monate der Nebensaison kann diese Regelung flexibler gehandhabt werden. Gerne versuchen wir in Abstimmung mit den Eigentümern flexiblere Lösungen nach Ihren Anforderungen zu finden.
Generell beträgt die Mindestmietdauer für alle Villen eine Woche.
Sind Bettwäsche und Handtücher vor Ort vorhanden?
In der Regel sind die Betten bei Anmietung bei Anreise bezogen.
Die Handtücher umfassen die Ausstattung für die Bäder, d.h. ein normales Handtuch und ein Duschhandtuch. Badehandtücher für den Pool und den Strand sind nicht im Umfang enthalten (Ausnahmen hiervon sind im Exposé speziell vermerkt).
Die Zahlung dieser Zusatzleistung erfolgt in bar bei Anreise vor Ort.
Kann mein Hund mitreisen?
Erfreulicherweise können wir für fast 90 % der von uns vermittelten Anwesen eine Anreise mit Hund anbieten. Die entsprechende Hundepauschale finden Sie in den jeweiligen Exposés. Diese Hundepauschale ist vor Ort in bar bei Schlüsselübergabe zahlbar, da sie für zusätzlichen Reinigungsaufwand den Reinigungskräften zu Gute kommt.
Hundeausstattung wie Töpfe, Liegedecken oder Spielzeug werden nicht zur Verfügung gestellt und sind mitzubringen.
WICHTIGE HINWEISE, für deren Beachtung wir vorab danken: Um die Mitnahme eines Hundes weiterhin für eine so große Anzahl an Villen anbieten zu können, bitten wir dringend folgende Punkte unbedingt zu beachten:
- die Nutzung des Pools ist den Hunden aus Hygienegründen und mit Rücksicht auf Folgemieter nicht gestattet
- die Schlafzimmer, Betten und Sofas sind für Hunde tabu – Verunreinigungen von Sofas, Tagesdecken etc. müssen leider in Rechnung gestellt werden
- die Rasenflächen der Anwesen sind nicht als Hundelöseplatz – auch nicht für das kleine Geschäft – zu verstehen. Sicherlich lässt es sich nicht immer vermeiden, sollte aber auf keinen Fall die Regel sein, da sehr unschöne gelbe Flecken den Rasen dann auch für alle Folgemieter sehr unansehnlich machen. Sollte aufgrund einer Missachtung dieser Regelung gärtnerischer Einsatz erforderlich sein, z.B. für die partielle Verlegung von Rollrasen zur Wiederherstellung eines einheitlichen Rasenbildes, so muss dies leider in Rechnung gestellt werden. Hundekot ist regelmäßig zu entfernen.
Nur wenn vorgenannte Regelungen eingehalten werden, kann unsere Überzeugungsarbeit bei den Eigentümern, einer Anmietung mit Hund zuzustimmen, zur erfolgreichen Genehmigung führen. Leider wurden vorgenannte Regelungen in der Vergangenheit teilweise nicht eingehalten, so das für einige Anwesen der Entzug dieser Genehmigung bei erneuter Missachtung durch die Eigentümer bereits angekündigt wurde.