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… und so geht es weiter

Mai 30, 2020

Update:

am Donnerstag, den 28. Mai 2020 hat die französische Regierung bekanntgegeben

– das die Öffnung der Grenzen im Schengen-Raum zum 15. Juni 2020 befürwortet wird und diese erfolgen kann
– die 100 km Regelung für Bewegungen im Land zum 02. Juni 2020 aufgehoben wird
– Restaurants, Bars und Cafés zum 02. Juni 2020 wieder öffnen können
– alle Museen, Monumente und Theater ebenfalls zum 02. Juni 2020 wieder zugänglich sein werden

 

Grenzöffnungen zu den Nachbarstaaten

 

Der 13. Mai 2020 war sicherlich ein wichtiger Tag für die Reisebranche – wenn auch eher für den europäischen Raum und dies leider auch noch mit Einschränkungen was z.B. Spanien oder Italien betrifft.

Bereits ab Samstag, den 16. Mai 2020 werden die Grenzkontrollen nach Frankreich, Österreich und in die Schweiz nur noch stichprobenartig durchgeführt. Die Grenzen nach Luxemburg werden wieder geöffnet.

Die endgültige Grenzöffnung in die Nachbarstaaten Österreich, Schweiz und Frankreich und somit auch ein freier Reiseverkehr, wird ab dem 15. Juni 2020 wieder möglich sein.

Wie alle Lockerungsmaßnahmen knüpft die Bundesregierung dies natürlich stets an stabile Infektionszahlen. Klar ist jedoch auch, das ein zweiter „shut-down“ wirtschaftlich nicht zu verkraften wäre und das – im Falle von wieder steigenden Infektionszahlen – andere Lösungen gefunden werden müssen.

Am 14. Mai 2020 wurde beschlossen, die seit dem 09. April 2020 bestehenden Quarantänemaßnahmen bei Rückreise nach Deutschland aus einem anderen EU-Land wieder aufzuheben. Die Umsetzung soll in den nächsten Tagen erfolgen, in NRW wird die Quarantäne bereits ab Freitag, den 15. Mai 2020 ausgesetzt. Diese Neuregelung soll – laut Ministerpräsident Armin Laschet: „Eine deutliche Botschaft an die Nachbarländer auf dem Weg zurück in die europäische Normalität sein.“

In Frankreich bestehen keine Quarantäne-Verordnungen bei Einreise für Bürger aus dem Schengen-Raum oder Großbritannien.

Insofern manifestieren sich nunmehr die Bemühungen der einzelnen Staaten, den Tourismus innerhalb Europas mit einem verspäteten Saisonstart ab dem 15. Juni 2020 wieder aufleben zu lassen.

Die Vorbereitungen für den Saisonstart laufen auf Hochtouren

 

… und im Golf von St. Tropez eröffnen die ersten 4-Sterne deluxe Hotels bereits in der nächsten Woche.

Die Fluggesellschaften wie Eurowings und Lufthansa weiten die Flugpläne in den Mittelmeerraum bereits ab Mitte Mai bzw. Anfang Juni wieder aus.

Die Bürgermeister in der Region Var wollen bereits ab Samstag, den 16. Mai die Strände im Golf von St. Tropez wieder freigeben, dies natürlich unter Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln z. B. zwischen den Sonnenliegen der privaten Strandabschnitte, gekennzeichneten Zuwegungen etc. Der Verleih von WetBikes etc. ist ebenfalls gestattet, die genauen Regelungen hinsichtlich dynamischem oder statischem Aufenthalt werden voraussichtlich heute bekannt gegeben. 

Hierfür war zwar zunächst das Datum 02. Juni 2020 angedacht, eine Vorverlegung erscheint jedoch mit den vorliegenden Konzepten machbar und vertretbar.

Die Öffnung der Restaurants und Bistros ist weiterhin für den 02. Juni 2020 vorgesehen. Hierzu werden die Bereiche der Außengastronomie soweit als möglich erweitert um die gültigen Abstandsregeln einhalten zu können und trotzdem mit einer rentablen Kapazität an Gästen agieren zu können.

 

Übersicht der geöffneten Strände – Stand: 20. Mai 2020

 

Der Verleih von WetBikes etc. ist gestattet und alle sportlichen Aktivitäten möglich – Gruppierungen über 10 Personen sind nicht gestattet. Die Abstandsregeln sind einzuhalten, Öffnungszeiten: 8 – 18 Uhr

 

Quelle: www.var.gouv.fr

Auch die Vorbereitung der Villen hat begonnen

 

Die Housekeeping-Services beginnen nun ebenfalls mit den Vorbereitungen nach einer langen Leerstandsperiode und arbeiten auf Hochtouren, um alle Anwesen in den nächsten Wochen für die Mieter entsprechend vorzubereiten.

Für die nachfolgenden Villen können zudem einige Sonderleistungen auf Wunsch hinzu gebucht werden:

  • Villa Clairette
  • Villa l’Olivier
  • Villa l’Hermisse
  • Villa Bukit Sedap
  • Villa la Belle Issambre
  • Villa Heaven
  • Villa la Loriade

Sonderleistungen:

  • Einkaufsservice nach den Wünschen des Mieters – die gewünschten Lebensmittel stehen dann am Anreisetag in der Villa bereit
    (Servicegebühr 50 Euro + Kosten des Einkaufs – zahlbar in bar bei Anreise)
  • Privatkoch – Preis ist abhängig vom Menü – eine Menüliste liegt in den Villen bereit
  • Zwischenreinigungen (möglich von Montag bis Freitag, min. 2 Stunden, Preis: 25 Euro/Stunde)

Vorbestellungen oder nähere Informationen hierzu erhalten Sie über Maxime Services per Telefon oder e-mail (maximeservices@hotmail.com)

 

Weiterhin gelten natürlich – um Ihnen etwas mehr Sicherheit hinsichtlich bestehenden Buchungen und geplanten Buchungen für die Saison 2020 zu geben – die modifizierten Stornobedingungen im Zusammenhang mit COVID-19* wie folgt:

  • die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts in Zusammenhang mit COVID-19* ohne pro-rata Zahlung auf den Mietpreis wird auf vier – anstatt regulär acht – Wochen vor Reiseantritt verlängert. Es entsteht in diesem Falle lediglich die reguläre Stornogebühr von 100 Euro (die regulären Stornobedingungen finden Sie zudem in unseren Mietbedingungen auf der Homepage)
  • bei beschlossenen Ein- oder Ausreisebeschränkungen bzw. Grenzschließungen durch die Regierungen zum geplanten Anreisetag: Erstattung der geleisteten Zahlungen durch den Eigentümer
  • Aussetzung bzw. Verschiebung der Restzahlung, sollte vier Wochen vor Anreise noch keine Klarheit über die Reisemöglichkeiten bestehen (auf Anfrage, für Buchungen bis zum 11. Juli 2020)

* z.B. frühzeitige Stornierungen von Flügen durch die Airlines, geschlossene Grenzen, Ausgangssperren, zum Anreisetag geschlossene Strände oder andere wichtige infrastrukturelle Einrichtungen die nicht zur Verfügung stehen

 

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.

Die Belegungspläne der Villen – die Sie nun unterhalb der Bildergalerien finden – sind aktuell und es ergeben sich auch durch Änderungen der Reisepläne der Eigentümer nun wieder einige zusätzliche freie Zeiträume auch während der Hochsaison.

 

Ihre
Vera Birgel